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Urheber- und Kennzeichenrecht
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Datenschutz
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Verantwortlich für den Inhalt ist:

Reimund Research
Ansprechpartner
Dr. Walter Reimund

Heidelberger Landstraße 122
D- 64297 Darmstadt

Tel (+49) 6151 953598
Fax (+49) 6151 953599

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info@reimund-research.de

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Sinnesreize - Kreativatelier
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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Reimund Research

§ 1 Allgemeines
1. REIMUND RESEARCH (Inhaber Dr. Walter Reimund) übt als Research Agency Forschungsdienstleistungen und darauf aufbauende beratende Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln des Berufsstandes der Markt- und Sozialforscher aus (BVM / ESOMAR).
2. Die Angebote und Leistungen von REIMUND RESEARCH gegenüber den Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von REIMUND RESEARCH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
3. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 – Angebot und Auftragsnahme
1. REIMUND RESEARCH unterbreitet den Kunden bzw. Interessenten ein Angebot in Form eines schriftlichen Untersuchungsvorschlags bzw. Projektdesigns, in dem die zur Erfüllung zu erbringenden Leistungen, der Zeitbedarf sowie das zu zahlende Honorar aufgeführt sind.
2. Untersuchungsvorschlag bzw. Projektdesign dienen ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe des Adressaten. Inhalte des Untersuchungsvorschlags bzw. des Projektdesigns dürfen nur im Einvernehmen mit Dr. Walter Reimund ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
3. Erteilte Aufträge – schriftlich, telefonisch, per Fax oder via elektronische Medien – sind für den Auftraggeber verbindlich. Änderungen des Auftragvolumens zum Angebot bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
4. Wird ein Auftrag nach einer Auftragserteilung storniert, ohne das REIMUND RESEARCH dafür verantwortlich ist, werden sämtliche in der Zwischenzeit seit Auftragserteilung angefallenen Leistungen von REIMUND RESEARCH dem bisherigen Auftraggeber in Rechnung gestellt, mindestens aber 10% der gesamten Honorarsumme.

§ 3 – Lieferung
1. Für die Lieferung von Untersuchungsergebnissen bzw. Teillieferungen gelten die im Angebot beschrieben Fristen.
2. Sofern Lieferfristen vereinbart sind, verlängern sich diese gegebenenfalls um die Zeit in der für die Ausführung des Auftrags erforderliche Angaben, Unterlagen und Materialien REIMUND RESEARCH verspätet übergeben werden bzw. zugänglich sind.
3. Werden Untersuchungsergebnisse aus Gründen, die REIMUND RESEARCH zu vertreten hat, nicht termingerecht übergeben, kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftrageber insoweit vom Vertrag zurücktreten, wie die im Auftrag festgelegten Leistungen nicht erbracht sind.

§ 4 – Exklusivität und Vertraulichkeit
1. Der Auftraggeber erhält Untersuchungsberichte und Präsentationen exklusiv und ausschließlich zum eigenen Gebrauch.
2. REIMUND RESEARCH ist verpflichtet, sämtliche vom Auftraggeber gegebenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags zu verwenden.
3. Die Exklusivität für bestimmte Branchen, Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann REIMUND RESEARCH nicht gewährleisten, es sei denn sie wird ausdrücklich vereinbart.
4. Soweit Exklusivität vereinbart wird, ist die Dauer und eine gegebenenfalls zusätzliche Honorierung von REIMUND RESEARCH festzulegen.

§ 5– Datenaufbewahrung
1. REIMUND RESEARCH verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen für einen Zeitraum von einem Jahr nach Ablieferung des Untersuchungsberichts und Datenträger für einen Zeitraum von 2 Jahren aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen wird.

§ 6– Urheberrechte
1. Dr. Walter Reimund verbleiben alle Rechte, die ihm nach den Bestimmungen des Urheberschutzgesetzes zustehen.
2. Die Untersuchungsberichte bzw. Präsentationen stehen, wenn nichts anderes vereinbart wird, nur dem jeweiligen Auftraggeber zu dessen freien Verfügung.
3. Veröffentlichungen aus Untersuchungsberichten sind als Zitate zu kennzeichnen und Dr. Walter Reimund ist dabei als Verfasser zu nennen.

§ 7 – Honorare und Zahlungsbedingungen
1. Das Honorar umfasst die im letzten schriftlichen Angebot genannten Leistungen, wobei sich die Preise – sofern nicht anderes angegeben – zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen.
2. Mehrkosten, die von REIMUND RESEARCH nicht zu vertreten sind und die bei der Angebotserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar waren, können dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen, für den Auftrageber klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind.
3. Die vereinbarten Honorare dienen zur Finanzierung der Durchführung der jeweiligen Untersuchung bzw. des jeweiligen Projektes. Deswegen ist jeweils eine Hälfte der vereinbarten Honorarsumme bei Auftragserteilung und die andere Hälfte bei Ablieferung der Ergebnisse einer Untersuchung bzw. bei Abschluss eines Projekts erforderlich. Soweit der Untersuchungsansatz oder das Auftragsvolumen es angezeigt erscheinen lassen, kann eine abweichende Regelung erfolgen.
4. Sofern nichts anderes vereinbart wird, hat die Zahlung nach Rechnungserhalt binnen 14 Tage zu erfolgen.

§ 8 – Gewährleistung und Haftung
1. REIMUND RESEARCH gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung und Auswertung der Untersuchung.
2. Ist die Untersuchung schuldhaft nicht auftragsgemäß durchgeführt worden, so kann der Auftraggeber im Rahmen einer angemessenen Frist Nachbesserung verlangen. Wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder REIMUND RESEARCH hiermit in Verzug gerät, kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung des Vergütungsanspruchs oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
3. REIMUND RESEARCH haftet für Ansprüche aus Verschulden vor oder bei Vertragsschluss sowie für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien, gleich auf welcher Anspruchsgrundlage diese beruhen (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, positive Vertragsverletzung, unerlaubte Handlung) nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von REIMUND RESEARCH oder dessen Mitarbeiter.
4. Für einfache Fahrlässigkeit haftet REIMUND RESEARCH nur, wenn hierdurch vertragswesentliche Pflichten verletzt werden
5. REIMUND RESEARCH haftet nicht für Folgeschäden irgendwelcher Art, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der für ihn durchgeführten Untersuchung entstehen.
6. Im Falle der fahrlässigen Schadensverursachung durch REIMUND RESEARCH ist die Haftung auf solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für REIMUND RESEARCH vernünftigerweise voraussehbar waren, sowie auf den üblicherweise in vergleichbaren Fällen entstehenden Schadensumfang begrenzt.
7. Der Auftraggeber haftet unabhängig von einem Verschulden für alle mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, die REIMUND RESEARCH oder Dritten aus der Verwendung der gegebenenfalls vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkte und Materialien entstehen.
8. Insbesondere stellt der Auftraggeber REIMUND RESEARCH von allen Ansprüchen frei, die gegen das Institut geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat (z.B. rechtswidrig und / oder falsch mit ihnen wirbt).
9. Zwischenergebnisse und vorläufige Ergebnisse dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch REIMUND RESEARCH weiterverwendet werden.

§ 9 - Gerichtsstand
1. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Darmstadt.
2. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

§ 10 – Schlussbestimmung
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen, die ihrem wirtschaftlichen Ergebnis nach dem gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommen, zu ersetzen.

Firmensitz und Erreichbarkeit
1. REIMUND RESEARCH (Dr. Walter Reimund) hat seinen Sitz in Darmstadt
2. REIMUND RESEARCH ist über Telefon 06151 95 35 98 und Fax 06151 95 35 99 erreichbar. Zur Kontaktaufnahme über E-Mail steht die Adresse
info@reimund-research.de zur Verfügung.

 


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